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Auslandsreisekrankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung


Auslandskrankenversicherung

Versicherungsschutz und deren Grenzen auf Reisen 

Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Grundsätzlich werden nur Leistungen nach den Bedingungen des Staates erbracht, in dem sich der Patient aufhält.

Es gilt allerdings eine wichtige Einschränkung: Der Patient darf sich nur bei Ärzten oder in Krankenhäusern behandeln lassen, die zum jeweiligen System der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Privatärztliche Behandlungen gehören nicht dazu. Zwei erhebliche Lücken ergeben sich:

  • Häufig haben sich in Urlaubsorten Privatärzte niedergelassen, öffentliche medizinische Versorgung ist dagegen schwer erreichbar.
  • Die Kosten für einen Krankenrückstransport nach Deutschland werden durch die gesetzliche Krankenkasse nie übernommen.

Bei jeder Reise ins Ausland, ob privat oder beruflich, besteht das Risiko auch mit europäischer Gesundheitskarte keine gute und kostengünstige Behandlung zu erhalten. Der rumänische Allgemeinmedizinier auf dem Land könnte noch nie etwas von einer europäischen Krankenversicherungskarte gehört haben und rechnet daher grundsätzlich privat ab. Ein Krankenhaus in Portugal fürchtet den Verwaltungsaufwand mit den komplizierten europäischen Formularen und wird eine Standardbehandlung vielleicht doch nicht ermöglichen. Ein Problem zusätzlich zu den Sprachbarrieren. Immer wieder wird von Problemen mit der europäischen Krankenversicherungskarte berichtet. Außerhalb der Europäischen Union vervielfacht sich die Anzahl möglicher Probleme.
Das kann man sich mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung ersparen. Für wenig Geld erhält man umfassenden Schutz und kann sich weltweit als Privatpatient versorgen lassen.

Jenseits europäischer Grenzen sind Sie ausschließlich Privatpatient. Die sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten müssen Sie dann komplett selbst zahlen. Rücktransporte vom anderen Ende der Welt samt medizinischer Versorgung können schnell viele zehntausende Euro an Kosten bedeuten. Bei einer Erkrankung auf Reisen schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung - zumindest vor den finanziellen Folgen.

Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug.
Eine Auslandskrankenversicherung sollten Sie am besten günstig als Jahresversicherung abschließen. Der nächste Auslandsaufenthalt kommt bestimmt und Sie müssen sich nur einmal darum kümmern und können im Reisestress Ihre wichtige Versicherung nicht mehr vergessen.


Jeder gesetzlich Krankenversicherte sollte eine extra Auslandsreisekrankenversicherung haben.
Privat Krankenversicherte aber auch, um z. B. den Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung durch einen Leistungsfall im Ausland nicht zu gefährden.

Haben Sie keine Reisekrankenversicherung, müssen Sie bei einem Krankheitsfall im Ausland Ihre Behandlungskosten komplett oder mindestens zum Teil selbst zahlen. Das kann sehr teuer werden.

Im Rahmen einer Antragstellung wird die Gesundheit nicht geprüft. Reisen zum Zwecke der Behandlung einer bestehenden Erkrankung sind allerdings nicht versichert. Achten Sie auch auf Regelungen für chronisch Erkrankte in den Versicherungsbedigungen.

Eine gute AuslandsreiseKrankenversicherung für normale Urlaubsreisen kostet für Einzelpersonen nicht mehr als 20 Euro im Jahr, für Familien nicht mehr als ca. 40 Euro.

Sind Sie länger als acht Wochen im Ausland, brauchen Sie einen speziellen Vertrag für Langzeit-Reisen. Der Beitrag richtet sich dann nach Alter, Reiseziel und -dauer und manchmal auch nach dem Gesundheitszustand. Fragen Sie hier nach unseren speziellen Tarifen.


Empfehlung zur Auslandsreisekrankenversicherung

Wir haben für Sie recherchiert und verglichen und stellen nachfolgend eine TOP-Lösung vor:

Tarif Travel + für Singles und Familien

Ihr Leistungsumfang in Auszügen:

Sie haben im Ausland Versicherungsschutz bei

- auftretenden Krankheiten oder Unfällen
- notwendiger ärztlicher Untersuchung
- Behandlung wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt oder bei einem unvorhersehbaren
medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch.

Sie erhalten Leistungen für im Ausland entstandene Kosten bei ambulanter und stationärer
Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn
eine sich ausbreitende Infektionskrankheit (Pandemie) die Heilbehandlungen verursacht.
Wir leisten auch für solche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im gültigen
Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen (Stand
2012) aufgeführt sind. Das Gleiche gilt für Behandlungsmethoden, die im gültigen
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind.
Im Familien-Tarif ist ein im Ausland neugeborenes Kind mitversichert. Im Single-
Tarif sind Aufwendungen für ein im Ausland neugeborenes Kind des versicherten
Elternteils solange mitversichert, bis Mutter und Kind transportfähig sind.

Versichert sind 100 % der folgenden Kosten:

  • Leistungen von Ärzten. Freie Arztwahl.
  • Leistungen von Therapeuten. Freie Wahl des Therapeuten.
  • Arzneimittel und Verbandmittel.
  • Heilmittel gem. Bedingungen.
  • Hilfsmittel, die auf der versicherten Reise erstmals erforderlich werden und auf
    eine Krankheit oder einen Unfall zurückzuführen sind.
    Ausgenommen sind Sehhilfen und Hörgeräte.
  • Bildgebende Verfahren (zum Beispiel Röntgen, Ultraschalluntersuchungen, MRT).
  • Stationär: Freie Wahl unter den im Aufenthaltsland allgemein anerkannten öffentlichen
    oder privaten Krankenhäusern. Dazu gehören insbesondere:
    - Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus einschließlich
    eventueller Mehrkosten für die Nutzung eines Ein- oder Zweibettzimmers.
    - Ärztliche Leistungen.
    - Weitere landesübliche Gebühren für Krankenhausaufenthalte (zum Beispiel
    Nutzungsgebühren für Operationssäle).
  • Transportkosten zum nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt
    oder in ein Krankenhaus, wenn:
    - Eine stationäre Heilbehandlung notwendig ist oder nach Meinung der Ärzte
    vor Ort notwendig scheint.
    - Oder nach einem Notfall oder Unfall eine ambulante Erstversorgung erfolgen
    soll.
    Ist danach ein Weitertransport medizinisch notwendig (zum Beispiel vom ambulanten
    Arzt in ein geeignetes Krankenhaus), ist dieser Transport ebenfalls versichert.
    Für die Rückfahrt zur Unterkunft vor Ort (zum Beispiel ins Hotel) werden bis zu 100 EUR erstattet.
  • Zahnbehandlung in Form von notwendigen einfachen Zahnfüllungen, Reparaturen
    am vorhandenen Zahnersatz und provisorischer Zahnersatz. Zudem Reparaturen
    an vorhandenen, festsitzenden kieferorthopädischen Apparaturen
    bzw. Materialien (zum Beispiel Brackets).
    Keine Anfertigung von neuem Zahnersatz.
    Keine kieferorthopädische Maßnahmen oder Apparaturen bzw. Materialien.
  • Ersatzkrankenhaustagegeld von 30 € anstelle der Kostenerstattung für 1- oder 2-Bett-Zimmer
  • Krankenhaustagegeld von 15 € zusätzlich
  • Rooming-In: Muss ein versichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden, werden
    die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus erstattet.
  • Notfallbetreuung von Kindern im Familientarif
  • Telemedizin zu 100 % incl. Telefongebühren
  • Rettungs- und Bergungskosten zu 100 % bis zu 5.000 €
  • Krankenrücktransport zu 100 %:
    Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland
    Es werden die Kosten übernommen, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall an den Ort
    Ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland
    transportiert werden müssen. Eingeschlossen sind die Kosten für das gegebenenfalls
    erforderliche, medizinisch geschulte Begleitpersonal.
    Rettungsflüge
    Das sind Krankentransporte mit einem speziell dafür ausgerüsteten und zugelassenen
    Ambulanzflugzeug. Es werden die Kosten übernommen, wenn Sie schwer erkrankt
    oder verletzt sind. Weitere Voraussetzung:
    Der Rettungsflug ist nach ärztlichem Attest die einzige Möglichkeit, eine lebensbedrohliche Entwicklung zu vermeiden.
    Der Rettungsflug muss von einem nach der Richtlinie für die Durchführung von Ambulanzflügen anerkannten Flugrettungsunternehmen durchgeführt werden.

Diese Zusammenfassungen sind nur Auszüge aus den Versicherungsbedingungen. Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Versicherers, auf die verwiesen werden.

Jahresbeiträge:

Alter Singles Familien
18 - 65 16,90 33,80
ab 66 59,60 115,00

 

Für "Senioren" ab 66 Jahren fragen Sie bei uns bitte noch einmal direkt nach. Hier halten wir noch ein spezielles und günstiges Konzept bereit, das wir Ihnen gerne vorstellen.


Jahresvertrag für Urlaubsreisen

Reisen bis zu 56 Tagen für 16,90 € / Jahr für Einzelreisende

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Wir sind nicht nur Experten im Bereich der Auslandsreisekrankenversicherung.
Wenn Sie Informationen zur Arbeitskraftabsicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, einer privaten Altersvorsorge, gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, Risikolebensversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Baufinanzierung, Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung,Glasversicherung, Elementarschadenversicherung, Rechtsschutzversicherung, Zahnzusatzversicherung oder Lebensversicherung benötigen, empfehlen wir, mit uns in Kontakt zu treten. Wir helfen gerne mit allen gewünschten Informationen weiter.

Über Telefon, Mail und Video-Onlineberatung sind wir bundesweit tätig. In der Region Gettorf, Eckernförde, Kiel, Rendsburg, Altenholz, Kronshagen, Kappeln, Schleswig, Husum, Flensburg, Lübeck sowie in gesamt Schleswig-Holstein und Hamburg sind wir für Sie persönlich da. Nutzen Sie unser Büro im Herzen von Gettorf für das erste Beratungsgespräch.
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