
Im Zusammenhang mit Unfallschutz hält sich der Irrglaube, dass die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend leistet, falls etwas passiert. Doch das ist nicht der Fall. Zum einen leistet die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf direkten Dienstwegen erleiden. Zum anderen decken die Leistungen der GUV oft nicht die hohen Kosten von Unfallfolgen, zum Beispiel für Umbaumaßnahmen am Haus oder in der Wohnung, kosmetische OPs oder aufwendigere Behandlungen.
Neben dieser Leistungslücke bei der GUV, spricht auch die Statistik für einen privaten Unfallschutz. Denn die Mehrzahl der Unfälle passieren in der Freizeit und im Haushalt und damit außerhalb der beschriebenen Arbeitsplatzumgebung. Die Folge: der Verunfallte erhält bei einem Unfall zu Hause oder bei der Ausübung seines Hobbys gar keine Leistungen von der GUV.
Daher ist privater Unfallschutz so wichtig. Hier sind nicht nur höhere Versicherungssummen oder auch eine Unfallrente möglich – ein privater Unfallschutz schützt den Versicherten zudem rund um die Uhr, weltweit und egal, bei welcher Tätigkeit ein Unfall geschieht.
Es gibt eine Vielzahl von Unfallversicherungstarifen, die sich nicht nur beim Preis, sondern auch in ihrer Qualität unterscheiden. Einige wichtige Kriterien bei der Tarifauswahl:
Es ist empfehlenswert, sich vor einem Abschluss einen professionellen Rat einzuholen und die Tarife und deren Bedingungen genauer vergleichen zu lassen.
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
Thomas Pantzek
-Unabh. Versicherungs- u. Finanzmakler-
Kirchhofsallee 9
24214 Gettorf
Telefon: 04346- 429 12 80
E-Mail: info@versicherungslotse.de
- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -
"Thomas Pantzek -Unabh. Versicherungs- u. Finanzmakler-" ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.
Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
Bergstraße 2
24103 Kiel
Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet: D-HDRI-AO9XM-36
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Was bedeutet Progression?
Üblicherweise wird eine Unfallversicherung mit einer Progression abgeschlossen, wobei 350% unserer Meinung nach die optimale Variante ist.
Da vor allem bei hoher Invalidität eine größere Entschädigung notwendig ist um Einkommensverluste auszugleichen, wird ab 25% und nochmals ab 50% eine Mehrleistung der Grundsumme gezahlt.
Die folgende Grafik zeigt Ihnen die Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag. In dem Beispiel sind wir von einer Versicherungssumme von EUR 50.000 ausgegangen. Dargestellt werden die Leistungsunterschiede zwischen einer Unfallversicherung ohne Progression und einer Unfallversicherung mit Progression von 225%, 350% und 500%.

Was bedeutet Progression?
Üblicherweise wird eine Unfallversicherung mit einer Progression abgeschlossen, wobei 350% unserer Meinung nach die optimale Variante ist.
Da vor allem bei hoher Invalidität eine größere Entschädigung notwendig ist um Einkommensverluste auszugleichen, wird ab 25% und nochmals ab 50% eine Mehrleistung der Grundsumme gezahlt.
Die folgende Grafik zeigt Ihnen die Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag. In dem Beispiel sind wir von einer Versicherungssumme von EUR 50.000 ausgegangen. Dargestellt werden die Leistungsunterschiede zwischen einer Unfallversicherung ohne Progression und einer Unfallversicherung mit Progression von 225%, 350% und 500%.
