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Feuerwehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Keine finanziellen Probleme bei Feuerwehrdienstunfähigkeit durch die richtige Vorsorge

Für wen ist die Absicherung der Arbeitskraft sinnvoll und notwendig? 

Für jeden, der sich in einem solchen Fall nicht längere Zeit oder auch für den Rest seines Lebens durch den Verbrauch vorhandenen Vermögens selbst finanzieren kann.
Der Finanzbedarf bis zum Lebensende ist immens. Der Wert der Arbeitskraft ist individuell mit Berücksichtigung der Inflation sehr schnell 1 Million € oder auch das Mehrfache davon wert. Der Staat hilft nur in geringem Umfang mit geringen Erwerbsminderungsrenten oder mit Sozialleistungen.
Eine finanzielle Unabhängigkeit zu behalten ist von großer Bedeutung. Die Arbeitskraft ist das wichtigste Gut - ihr Verlust ganz sicher existenzgefährdend.

Sichern Sie Ihre Arbeitskraft ab!

Aber wie?

Eine Berufsunfähigkeit liegt in aller Regel vor, wenn Sie

„… den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder (mehr als altersentsprechendem) Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können.“

In der Regel wird die Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Job noch zu 50 Prozent ausüben können. Ist das nicht der Fall, gelten Sie als berufsunfähig. 

Bei Beamten sieht das anders aus.

Allgemeine Dienstunfähigkeit
Dienstunfähig
ist ein Beamter dagegen in der Regel, wenn er seine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann oder in den letzten Monaten dienstunfähig war und die Pflichten nicht mehr erfüllen konnte.Spezielle Dienstunfähigkeit
Feuerwehrdienstunfähig ist ein Beamter in der Regel, wenn sie oder er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des techn. Feuerwehrdienstes nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass sie oder er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt.

Das Problem:
Die unterschiedlichen Definitionen zwischen BU und DU führen dazu, dass ein Beamter zwar dienstunfähig sein kann, aber deshalb nicht zwangsläufig auch berufsunfähig sein muß. Daher sollte ein Beamter auch keine reine Berufsunfähigkeitsversicherug vereinbaren.
Deshalb gibt es die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung: Sie leistet – ähnlich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung – eine Rente, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung wird aber auch eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart, die den geschilderten Besonderheiten der unterschiedlichen Definitionen von Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit Rechnung trägt. Mit der Dienstunfähigkeitsklausel wird sichergestellt, dass Sie Ihre Rente erhalten, wenn Ihr Dienstherr Sie aus gesundheitlichen Gründen für dienstunfähig erklärt. Der Versicherer untersucht also nicht noch einmal, ob Sie berufsunfähig sind, sondern folgt der Einschätzung Ihres Dienstherrn.

Berufsunfähigkeitsversicherer gibt es viele. Welche mit hochqualitativen Bedingungen, gutem Ruf, gutem Service und Konzerngesundheit aber deutlich weniger.
Für Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr kommen die meisten Anbieter nicht in Frage, da nur die Wenigsten eine Dienstunfähigkeitsklausel anbieten. Und die gilt dann auch nur für die allgemeine Beamtendienstunfähigkeit.
Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, die bei der Berufsfeuerwehr und Polizei gefragt ist, wird von den meisten DU-Anbieter nicht angeboten. Es verbleiben noch eine Handvoll Versicherer.
Wer jetzt aber nicht aufpasst, der gerät an einen Versicherer, der spätestens nach ein paar Jahren noch einmal prüft (Folgeprüfung) - aber nur noch auf Basis der allgemeinen Beamtendienstunfähigkeit. Es ist eine komplizierte Suche und Analyse.

Glücklich, wer den geigneten TOP-Anbieter gefunden hat. Die Meisten werden das aber viel zu spät herausfinden.

Was bleiben ganz am Ende der Suche noch für Fakten, die Feuerwehrleute mit der gefundenen Lösung vielleicht doch nicht "glücklich" werden lassen?

1. Die DU-Versicherung für Feuerwehrleute ist aufgrund der hohen Gefährdungslage teuer.

2. Häufig wird nur ein früheres Endalter für den Schutz angeboten - so kann es gut sein, dass der Schutz nicht mehr bedarfsgerecht ist.

3. Die max. DU-Rente, die versichert werden kann, wird durch die Anbieter in ihren Annahmerichtlinien häufig früh begrenzt. 



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